ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DAS KLEINGEDRUCKTE
1. Geltungsbereich
Die isi4 Gruppe, bestehend aus den Firmen mm2go, Vollblutwerber, isi3 und der it-werke Service GmbH, nachfolgend isi4 genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen für ihre Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Der Begriff Kunde ist offen. Er bezeichnet sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Der Kunde kann in einem Anhang näher spezifiziert sein. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Vereinbarungen oder AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
2. Vertragsgrundlagen
Sofern isi4 ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben hinsichtlich Leistung und Verfügbarkeit vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens isi4 wirksam. Dies gilt insbesonders für prototypische Entwicklungen, die in Kundenauftrag gefertigt werden.
3. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von isi4 mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von isi4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann isi4, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
Erhält der Kunde von isi4 ein Softwareprodukt (Programm), so gilt dafür während der Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz). Wird der Kunde von isi4 für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner oder Instanz nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. Die von isi4 erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Anzahl der Benutzer oder der Zahl der Installationen oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Installationen übersteigen. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von isi4 nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, Konzepten, sowie an allen schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die der Kunde von isi4 erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber isi4 bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
Ein Vertrag kommt mit dem Auftrag des Kunden und einer Auftragbestätigung durch isi4 oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (Wartung; Service), können der Kunde und isi4 das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Moanten zum Jahresende kündigen. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit.
Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der oben geregelten Frist möglich. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für isi4 insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4 geregelten Pflichten verstößt. Im Falle der von isi4 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist isi4 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass isi4 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
6. Preise und Zahlung
Preisanpassungen werden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen vor deren Gültigkeit in Schriftform mitgeteilt. Eine Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. isi4 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnet isi4 Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. isi4 stellt laufende Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter EUR 150,00 pro Monat werden halbjährlich im voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Gegen Forderungen von isi4 kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von 100 MB pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Entsteht durch Downloads ein höheres Trafficvolumen, ist hierfür die laut gültiger Preisliste fällige Gebühr je angefangenem GB vom Kunden zu zahlen. Wurde eine Servicevereinbarung geschlossen, so stehen die vereinbarten Leistungen isi4 auch im Falle von Störungen zu.
7. Gewährleistung
Im Rahmen der Gewährleistung kann isi4 Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von isi4 über, soweit die entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum von isi4 standen. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert isi4 kostenlos Ersatz. isi4 ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. isi4 ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei isi4 auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen. Das Recht zur Wandlung oder Minderung entfällt bei Auftragsentwicklungen, bei denen Komponenten Dritter zum Einsatz kommen und Störungen durch diese Komponenten verursacht sind und keine Fahrlässigkeit bei Auswahl und Prüfung der Komponenten vorliegt.Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat isi4 bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Eine biometrische Personenerkennung beruht auf der Berechnung einer statistischen Erkennungswahrscheinlichkeit und dem Vergleich mit definierten Schwellenwerten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit einer Identifikation oder Rückweisung, ausserhalb der statistischen Werte, ist ausgeschlossen.Die Gewährleistung von isi4 für zugekaufte und gelieferte Geräte und Komponenten beschränkt sich auf die Pflichten des jeweiligen Hersteller gegenüber isi4.isi4 gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von isi4 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Für Auftragsentwicklungen und Prototypen erfolgt keine generelle Verfügbarkeitszusage. isi4 kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
8. Haftung
Für Schäden haftet isi4 nur dann, wenn isi4 oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von isi4 oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von isi4 auf solche typische Schäden begrenzt, die für isi4 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. isi4 und/oder deren Lieferanten können in keinem Fall haftbar gemacht werden für direkte oder indirekte Schäden, die aus Nutzung, Nutzungsausfall oder aus beabsichtigter oder unbeabsichtigter Fehlbedienung resultieren. Die Haftung von isi4 wegen zugesicherter Eigenschaften, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. isi4 ist nicht verpflichtet, Kunden über Veränderungen der Rechtssituation im Bereich der angebotenen Dienstleistungen (Datenschutz, Fernabgabegesetz, allgemeine Telekommunikationgesetzgebung, sonstiges relevante Gesetze) aufmerksam zu machen. Sollte dies in Einzelfällen geschehen, so ist dies ein zusätzlicher Service, aus dem keinerlei Ansprüche abgeleitet werden können. Die Sorgfaltspflicht zur Beobachtung der Entwicklung der Rechtsituation und die Sammlung der diesbezüglichen Informationen, liegt in jedem Fall bei Kunden. Werden Geräte, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen, nicht in regelmässigen, von isi4 vorgegebenen, Intervallen ausgetauscht, so entsteht aus Fehlfunktionen keinerlei Anspruch gegenüber isi4. Dies gilt in gleicher Weise für die eingesetzte PC Hardware. Wurden Produktemit einer Servicevereinbarung angeboten, entfällt die Pflicht zur Gewährleistung, sofern diese nicht angenommen wurde. isi4 haftet nicht für offene Lastschriften oder sonstige Forderungen, die mittels biometrischer Prüfung oder anderem Verfahren autorisiert oder zur Zahlung freigegeben wurden und für eventuelle Folgekosten (Mahn- und/oder Gerichtsverfahren). Insbesondere übernimmt isi4 keine Gewährleistung für Kundenbonität oder Richtigkeit der genutzten Daten, sofern diese nicht von isi4 erfasst wurden. Entsprechende Prüfungen und die Absicherung der Richtigkeit der Dateneingabe (Namen, Bankverbindungen) obliegen dem Nutzer des Systems.isi4 haftet nicht für die Weitergabe von Daten, wenn die Weitergabe nicht den dokumentierten Verabredungen zwischen Betreiber und Endkunden entspricht. isi4 haftet nicht für Datenverlust und / oder Datenmissbrauch. isi4 haftet ebenfalls nicht für unkorrekte oder verzögerte Überweisungen die auf falscher Dateneingabe beruhen. Die korrekte Sicherung der Daten und der Schutz vor unberechtigten Zugriffen durch Dritte obliegt dem Betreiber.
Biometrische Systeme basieren auf der statistischen Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung personenspezifischer biologischer Merkmale, bezogen auf einen festgelegten Schwellenwert. Eine darüber hinausgehende, absolute Gewährleistung der Identität ist ausgeschlossen. Aufgrund der Natur biometrischer Merkmale, kann eine Erkennung verhindert oder erschwert sein. Dies gilt insbesondere bei Merkmalen die Veränderungen unterliegen. isi4 haftet nicht für Fehlerkennungen oder Fehlrückweisungen und daraus resultierende, direkte oder indirekte Schäden. Werden biometrische Systeme (digiX oder andere) durch elektronische oder mechanische Nachahmungen des geprüften biologischen Merkmals getäuscht, so übernimmt isi4 für daraus resultierene Schäden, keinerlei Haftung. isi4 behält sich rechtliche Schritte gegenüber allen Betrugsversuchen vor. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
9. Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die isi4 mitgeteilten, auftragsrelevanten Daten in Bezug auf Firma, sowie über verwendete Hard- und Software richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, isi4 jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von isi4 binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Der Kunde verpflichtet sich, von isi4 zum Zwecke des Zugangs zu Diensten, Programmen und Datenbanken erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und isi4 unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber isi4 bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber isi4 widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von isi4 nutzen, haftet der Kunde gegenüber isi4 auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von isi4 abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von isi4 oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von isi4 erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an Software und oder Gerätekonfiguration die Lauffähigkeit des gesamten Systems stören kann.
10. Datenschutz / Verschwiegenheit
isi4 weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. isi4 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in Netzwerken, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass isi4 die auf Web- und Datenbankservern gespeicherten Information und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. isi4 und der Kunde sowie eventuelle Erfüllungsgehilfen verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit in Bezug auf alle Daten und Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt sind bzw. werden. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher für sie relevanter, datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Für den Schutz der von ihm gespeicherten Daten vor Zugriffen unberechtigter Dritter, trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
Für die Nutzung der von isi4 angebotenen Leistungen ist es erforderlich Firmen und persönliche Daten zu hinterlegen. Diese Daten werden für die Kommunikation und für Zwecke der jeweiligen Programmbetreiber und deren Dienstleister erhoben und gespeichert. Als Service kann die isi4 Service GmbH diese Daten nutzen, um auf Aktionen anderer Anbieter hinzuweisen. Eine Weitergabe der Daten an einen anderen Personenkreis ist ohne explizite Zustimmung Ihrerseits ausgeschlossen.
Die Gutscheinnummern oder sonstige Kennungen können bei anderen isi4 Leistungen, von isi4 als Berechtigung zur Teilnahme genutzt werden. Die in Verbindungen mit diesen Leistungen entstehenden Verpflichtungen, insbesondere Datenschutz, Kontrolle der Datenweitergabe und Rechte zur Nutzung der entstehenden Daten, liegt in der ausschließlichen Verantwortung von isi4.
11. Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Lahr. isi4 ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von isi4 auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.